Aktuelle Informationen rund um COVID-19
Dienstag, 31. März 2022
Anpassungen der COVID-Schutzmassnahmen
Der Bundesrat sowie der Bernische Regierungsrat haben über die Aufhebung fast sämtlicher COVID-Schutzmassnahmen entschieden. Für uns als Betrieb aber auch für Privatpersonen beginnt somit eine neue Phase in der es heisst, noch mehr Eigenverantwortung zu übernehmen.
Wir als Gesundheitseinrichtungen können nicht mit sämtlichen Lockerungsschritten mitgehen, denn unser Fokus liegt ganz klar auf dem Schutz unserer Bewohnenden als besonders vulnerable Personen. Daher gelten im Wohn- und Pflegeheim Utzigen ab Freitag, 1. April 2022, bis vorerst 30. April 2022 nachfolgende Schutzmassnahmen. Bei diesen berufen wir uns auf die Vorgaben sowie die Empfehlungen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, GSI:
- Es besteht eine Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Schutzmaske in sämtlichen Innenräumen des Betriebes für alle Personen ab sechs Jahren. Dies gilt auch im Café-Restaurant Schlosshof, ausser bei der Konsumation im Sitzen.
- Für Bewohnende ist die Maskenpflicht im ganzen Betrieb aufgehoben.
- Angehörige oder Besuchende, die Symptome einer COVID-Erkrankung aufweisen oder positiv getestet wurden, werden aufgefordert, auf einen Besuch zu verzichten bis sämtliche Symptome abgeklungen sind.
Wir werden weiterhin an unserem Schutzkonzept festhalten und Bewohnende und Mitarbeitende bei auftretenden Symptomen auf eine allfällige COVID-Infektion testen. Gemäss Empfehlung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion werden auf ärztliche Verordnung positiv getestete Personen bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome, mindestens aber 5 Tage, isoliert.
Wir sind uns sehr bewusst, dass unser Schutzkonzept weiterhin allseitig grosse Anstrengungen erfordert. Als professionelle Unternehmung im Gesundheitswesen gilt es jedoch, diesen Mehraufwand zu leisten aus Solidarität gegenüber unseren Bewohnenden. Für Ihre Unterstützung sowie Ihr Verständnis danken wir Ihnen ganz herzlich!
Café-Restaurant Schlosshof
Unser Café-Restaurant Schlosshof ist täglich von 8:30 bis 16:30 Uhr für Gäste geöffnet.
In sämtlichen Innenräumen gilt eine Maskenpflicht. Die Maskenpflicht entfällt nur während der Konsumation, sitzend am Tisch.
Wichtige Hinweise für Besuche auf den Abteilungen
- In sämtlichen Innenräumen besteht eine ständige Maskenpflicht für alle Personen ab 6 Jahren.
- Wir empfehlen, Besuche mit einer grösseren Anzahl Personen nach Möglichkeit im Freien durchzuführen.
- Beim Auftreten der bekannten COVID-Symptome ist auf Besuche zu verzichten.
Freiwilligenarbeit
Möchten Sie Abwechslung und Freude in den Alltag unserer Bewohnenden bringen, indem Sie ihnen Ihre Zeit schenken?
Dies können Sie auf verschiedene Arten tun:
- Einzelbesuche und Gespräche
- Begleitung ins Freie und/oder ins Café-Restaurant Schlosshof
- Gesellschaftsspiele
- Vorlesen, Musik hören etc.
- Unterstützung bei Einkäufen und Ausflügen
- Übernahme von Einkäufen und Besorgungen für Bewohnende
- Mithilfe und Gesellschaft bei besonderen Anlässen

«Ich fühle mich in Utzigen zu Hause und liebe den Umgang mit Menschen.»

«Es ist schön, mit dem Hund zusammen Menschen zu erfreuen.»

«Für mich ist es eine Bereicherung wenn mich die Bewohnenden mit einem Lächeln begrüssen. Sie sind dankbar für jeden Besuch!»

«Ich erzähle gerne Geschichten und freue mich jedes mal auf die ganz besonderen Begegnungen mit den Zuhörenden und ihre grossen Offenheit.»